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Studiengebuehrengegner gewinnen naechstes Verfahren

02.06.2007, 07:40

Das Verwaltungsgericht Minden hat heute die Studienbeitragsordnung der Universitaet Bielefeld fuer nichtig erklaert. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Satzung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoesst. Eine Studentin hatte geklagt, weil sie bereits im Wintersemester 300 Euro hatte zahlen muessen. Die Staffelung der Beitraege sei aber nicht mit geltendem Recht vereinbar, so die Richter. (Aktenzeichen 9K489/07)

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden, dass der Ausschluss der Oeffentlichkeit bei der entscheidenden Senatssitzung ueber Studiengebuehren an der Uni Siegen rechtswidrig war.

Das ist jetzt schon der zweite Erfolg innerhalb einer Woche. Fuer die weiteren Verfahren muss sich die Landesregierung warm anziehen!“ kommentiert Patrick Schnepper, einer der Koordinatoren der landesweiten Sammelklage das Urteil.
In den kommenden Verfahren stehen sowohl die Satzungen der anderen Hochschulen auf dem Pruefstand als auch das Studiengebuehrengesetz an sich.

Ansprechpartner:
Patrick Schnepper 0177 760 20 34 Daniel Weber 0176 231 317 17
http://www.gebuehrenzurueck.de

02.06.2007, 07:40

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