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 Betreff des Beitrags: UN-Sozialpakt uminterpretiert
Ungelesener BeitragVerfasst: 16.04.2007, 10:54 
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UN-Sozialpakt uminterpretiert
Gericht weist Klage gegen Studiengebühren ab
Paderborn, 26. April 2007

Das Verwaltungsgericht Minden hat heute die Klage des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni Paderborn gegen die Rechtmäßigkeit der Einführung allgemeiner Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Grundlage der Klage war der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den die Bundesrepublik Deutschland 1976 ratifiziert hat.

Der Sozial-Pakt gilt durch die Ratifizierung in Deutschland als Bundesrecht. Dort heißt es im Wortlaut dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere
durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann
gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Artikel 13, Absatz 2. c). Nach Auffassung der klagenden Partei verstößt das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen somit gegen Bundesrecht.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der UN-Sozialpakt zwar seinem Wortlaut nach die Wiedereinführung von Studiengebühren verbiete, dieses Verlangen jedoch nicht um seiner selbst Willen bestehe.
„Teleologische Reduktion hin oder her, es gibt auch bei Interpretationen eine Grenze, und das ist der Wortlaut. Das Gericht hat Berufung zugelassen, diese werden wir auf jeden Fall nutzen.“, so Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt der Kläger.

Der UN-Sozialpakt beinhaltet ebenfalls die Unentgeltlichkeit für weitere Bildungsbereiche. Hierzu Christian Hachmann, Vorsitzender des AStA der Uni Paderborn: „Die heutige Entscheidung ließe sich eins zu eins auf Gebühren für weiterführende Schulen übertragen. Der UN-Sozialpakt schreibt mit dem gleichen Wortlaut eine Gebührenfreiheit für das höhere Schulwesen vor. Da haben die Richter wohl ihre eigene, elitär verkürzte Sicht auf Studiengebühren kolportiert, statt den Wortlaut und die Tragweite des Paktes und seinen umfassenden Schutz eines Menschenrechtes zu bewerten."

"Das Gericht hat völlig verkannt, worum es im Pakt selbst geht: Dass die Absicherung des Grundrechtes auf freien und von Einkommen unabhängigen Bildungszuganges NUR durch seine Unentgeltlichkeit erreicht werden kann. Durch den Verweis auf ein Darlehen verkannten die Richter zudem, dass dies eine eklatante Schlechterstellung darstellen würde und sich gerade die soziale Lage durch eine Kreditbelastung weiter verschlechtert." so Christiane Schmidt, Geschäftsführerin des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren zu diesem Urteilsspruch "Letztlich ist festzustellen, dass gesellschaftliche Teilhabe nicht mehr über soziale Garantien und bürgerrechtliche Ansprüche bestimmt wird."

Der AStA will mit Unterstützung des Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW) und des ABS auf jeden Fall in die Berufung gehen: "Mit der Neu-Interpretation des UN-Sozialpakts hat das VG Minden den Rubikon überschritten. Hat das Urteil Bestand, dann gibt es für die Studiengebührenpläne der Bildungspolitiker keine juristischen Halteseile mehr. Heute sind es Studiengebühren über 500 Euro und Schulden von maximal 10.000 Euro für Studiengebührenkredit und BAföG in NRW. In Hamburg liegt die Verschuldungsgrenze bereits bei 17.000 Euro. Auch die 500 Euro Gebühren je Semester werden nicht das letzte Wort der Politik sein." so Christiane Schmidt abschließend.

Für Rückfragen wenden Sie sich an:

Christian Hachmann, AStA-Vorsitz Uni Paderborn, Tel. 0 52 51 - 60 31 70
Christiane Schmidt, ABS-Geschäftsführung, mobil: 0163 - 759 084 1


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